Der Verkehrsunfall, bei dem ein Velofahrer stürzte, ereignete sich an einem frühen Dezembermorgen 2020 im Feldmooskreisel in Lachen. Ein Mann auf einem Rennrad kam zu Fall, nachdem die angeklagte Autofahrerin ihn mit der linken Vorderseite ihres PkWs touchiert hatte. Durch den Aufprall zog sich der damals 53-Jährige eine Schulterverletzung sowie Quetschungen an Hüfte und Rippen zu. Die damals 56-jährige Märchlerin wurde aufgrund der Verletzung von Verkehrsregeln durch Missachten des Vortritts bei Einfahrt in einen Kreisverkehr angezeigt.
«Auf der äusseren Spur fühle ich mich sicherer»
Vor Gericht unterschieden sich die Aussagen des Verunfallten sowie der Angeklagten in einem wesentlichen Punkt. Während der Velofahrer sich sicher schien, die äussere Kreiselspur verwendet zu haben – «Da fühle ich mich sicherer» – , beharrte die Autolenkerin darauf, dass der Mann mit seinem Rennvelo auf der inneren Spur unterwegs war – «Er kam von hinten auf der linken Seite angerauscht».
Geknallt hat es etwa einen Meter nach Beginn der Kreiseleinfahrt Feldmoosstrasse. Der Velofahrer sagte vor Gericht, er habe das Auto erst gesehen, als es aus dem Kreisverkehr geschossen sei. «Die Ecke auf der Fahrerseite des Autos erwischte mich am Pedal, worauf ich gestürzt bin.» An den Aufprall am Boden kann sich der Märchler zwar noch erinnern, dann sei ein Blackout eingetreten: «Das nächste, an das ich mich erinnere, ist, wie ich an der Bushaltestelle wieder zu mir gekommen bin.»
«Wieso sollte man nach Links schauen?»
Anders schildert die PW-Lenkerin den Unfallhergang. Sie meint ganz klar: «Der Mann war noch nicht im Kreisel, als ich reingefahren bin.» Und: Anders als im Strafbefehl festgehalten «hatte ich nicht die Absicht, in den Kreisverkehr zu fahren, denn ich war schon drin.» Die Märchlerin habe den Velofahrer erst bemerkt, als er plötzlich fast parallel an der linken Seite zu ihrem Auto angerauscht kam und, wie die Frau vermutet, «schnell an mir vorbeifahren wollte». Der Mann habe unvermittelt einen Schlenker gemacht, worauf es zum Zusammenprall kam.
Der Staatsanwalt hinterfragte den von der Angeklagten ausgesagten Seitenblick nach links: «Wieso sollte man im Kreisel einen Schulterblick nach links machen?».
Das Urteil wurde ein paar Tage später zugunsten der Autofahrerin gefällt: Die Märchlerin wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zu Last. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig, da die zehntägige Frist für eine Begründung für die Gegenseite, sofern diese noch gewünscht wird, nicht verstrichen ist.