Der Fall, den das Bezirksgericht March am Chline Zischtig beriet, befasste sich mit einem heute 39-jährigen Familienvater, der angeklagt ist, in den letzten sechs Jahren insgesamt 25 Vergehen im Strassenverkehr begangen zu haben. In der elfseitigen Anklageschrift ist die Rede von Fahren in fahrunfähigem Zustand, Vereitelung der Feststellung der Fahrfähigkeit, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, missbräuchlicher Verwendung von Kontrollschildern, zu schnelles Fahren, innerorts und auf Autobahnen sowie Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel.
Ohne Führerausweis
All diese Übertretungen leistete er sich nachdem ihm 2014 der Führerausweis dauerhaft entzogen worden war. So fuhr er zum Beispiel im Juni 2017 alkoholisiert in Siebnen einen Signalpfosten um, ohne sich anschliessend um den Schaden zu kümmern. 2019 verwendete er ein aufgefundenes Kontrollschild, um damit an verschiedenen Tankstellen zu tanken und ohne zu bezahlen wieder fortzufahren. Im Herbst 2019 kam es zu mehrfachen Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes. Nun wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Zudem wurde ihm eine Busse von 460 Franken auferlegt – die Gerichtskosten von 10 263 Franken muss er auch bezahlen.