Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Lachen
16.05.2023
15.05.2023 13:48 Uhr

Wenn Alkohol zu häuslicher Gewalt und vor Gericht führt

Ein Mann wurde vor dem Bezirksgericht Lachen in drei Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Ein Mann wurde vor dem Bezirksgericht Lachen in drei Anklagepunkten schuldig gesprochen. Bild: Archiv
Das Bezirksgericht Lachen verurteilte einen Rentner unter anderem wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, begangen an seiner inzwischen getrennt lebenden Frau. Eine wichtige Rolle spielte Alkohol.

Die Staatsanwaltschaft hatte einem heute 67-Jährigen drei Delikt-«Dossiers » zur Last gelegt. Und gemäss Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – wurde der Mann in sämtlichen Punkten der Anklage für schuldig befunden. Beim Strafprozess am Bezirksgericht March in Lachen in der letzten Aprilwoche unter anderem um vorsätzliche einfache Körperverletzung, verübt im Mai 2015 an der heute vom Mann getrennt lebenden Frau.

Diverse Einsätze der Kantonspolizei

So hielt die Anklageschrift fest, er habe damals seine Frau im gemeinsamen Domizil in Lachen bei einer Auseinandersetzung derart an den Haaren gerissen, dass mindestens eine zwei bis drei Zentimeter grosse kahle Stelle zurückblieb. In der Wohnung kam es laut der Gerichtsvorsitzenden zu diversen Einsätzen der Kantonspolizei. Und zumeist war Alkohol im Spiel. Beim zweiten «Dossier» ging es vor Gericht um den Vorwurf der Nötigung im Zusammenhang mit der Überschreibung eines Autokennzeichens, beim dritten Anklagepunkt um ein Rad, dass sich während der Fahrt auf der Autobahn gelöst hat. Damals hatte sich der Mann unkorrekterweise von der Unfallstelle entfernt, auch die Vignette war nicht nach Vorschrift angebracht.

Genugtuung ausrichten

Das Bezirksgericht March, den Vorsitz hatte eine Richterin, befand den Mann in allen Punkten für schuldig. Das Urteil umfasst eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Franken, somit 2400 Franken, plus eine Busse von 1500 Franken. Ferner hat er seiner Frau eine Genugtuung von 1000 Franken auszurichten und muss zudem die Kosten des Verfahrens von insgesamt 4180 Franken tragen. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und es gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

 

Der vollständige Bericht wurde du im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 15. Mai 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Martin Mäder, March24&Höfe24