Ein zu grosser Allwetterauslaufplatz für Pferde in Schübelbach sorgte für einen jahrelangen Rechtstreit, der nach einer Baukontrolle imJahr 2006 seinen Anfang nahm. Zuletzt umstritten blieb ein Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022. Dieses erteilte zwar die Baubewilligung, wobei es davon einen mit «Büro» bezeichneten Raum ausnahm sowie den Auslaufplatz für die Pferde auf eine Fläche von maximal 220 Quadratmeter beschränkte. Dieser Auslaufplatz umfasste im konkreten Fall eine Fläche von fast 750 Quadratmetern. Das nicht Bewilligte sollte zudem rückgebaut werden. Die Liegenschaftseigentümerinwehrte sich gegen die angeordneten Rückbaumassnahmen und zog den Fall schliesslich bis vor Bundesgericht. Dort ist sie mit ihrer Beschwerde nun aber abgeblitzt – unter anderem, weil der Auslaufplatz im Konflikt mit der Erhaltung von Fruchtfolgefläche steht. Ihr wurden die Gerichtskosten von 4000 Franken auferlegt.
Urteil 1C_262/2022 vom 21. April 2023