Die Corona-Pandemie war für alle eine schwierige Zeit. Nur ungern erinnert man sich an die damaligen Massnahmen, Verbote und Einschränkungen. Einen Schwyzer hat diese Corona- Zeit nun wieder eingeholt. Kürzlich stand er vor dem Einzelrichter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, den Polizeidienst gestört zu haben sowie amtlichen Verfügungen gegenüber ungehorsam gewesen zu sein.
Konkret: Er hatte im Jahr 2021 eine Kundgebung auf einem privaten Areal in der March organisiert. Kundgebungen waren auch während Corona-Zeiten erlaubt, erforderten aber ein Konzept. Dieser Massnahmen-Plan wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei im Vorfeld ausgearbeitet und geplant. Diverser Mailverkehr beweist dies.
Von allen Punkten frei gesprochen
Die Kundgebung zählte laut dem Beschuldigten zwischen 200 und 250 Personen. Starker Regen sei an diesem Tag dafür verantwortlich gewesen, dass sich zahlreiche Personen eng beieinander unter dem Firmendach untergestellt hatten. Dadurch wurden Mindestabstand sowie Maskenpflicht mehrheitlich nicht mehr eingehalten. Der Veranstalter hätte den Event an dieser Stelle abbrechen müssen, findet die Staatsanwaltschaft. Was dieser nicht tat.
Die Staatsanwaltschaft forderte neben dem Aufkommen für die Verfahrenskosten eine Busse von 400 Franken. Das Bezirksgericht sprach den Beschuldigten von allen Punkten frei. Laut Gericht hatten die vorgängigen Anweisungen nicht genau bestimmt, wann der Veranstalter den Event hätte abbrechen müssen. Beim zweiten Anklagepunkt sei die Strafandrohung der Gemeinde ebenfalls viel zu unbestimmt gewesen. Die angefallenen Gerichtskosten werden vom Staat übernommen.