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03.09.2023

Umsetzung des Veloweg-Gesetzes dürfte sich schwierig gestalten

Symbolbild
Symbolbild Bild: Kapo SG
Die zuständige Kantonsratskommission warnt vor den Herausforderungen.

Der Veloverkehr gilt als Langsamverkehr, und dieser Begriff dürfte wortwörtlich auch bei der Umsetzung des kantonalen Veloweggesetzes auftauchen. Die zuständige Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen hat die kantonale Anschlussgesetzgebung ans entsprechende Bundesgesetz beraten.

Letzteres verpflichtet die Kantone dazu, «die bestehenden und vorgesehenen Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit innert fünf Jahren in behördenverbindlichen Plänen festzuhalten und diese Pläne periodisch zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen», wie die Kommission schreibt.

«Braucht Abwägung der verschiedenen Interessen»

Die regierungsrätliche Vorlage stösst auf Zustimmung, wobei Detailfragen wie die Veloparkierungsanlagen, die Haftungsübernahme oder die Befahrbarkeit von Wanderwegen zu Diskussionen Anlass gaben.

In ihrer Stellungnahme hebt die Kommission aber jetzt schon den Zeigefinger: «Die Kommission ist sich bewusst, dass die neue Veloweggesetzgebung nichts daran ändert, dass insbesondere beim Bau neuer Velowege im Einzelfall eine Abwägung der verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen erforderlich ist.»

Dadurch könnte der angestrebte Ausbau «wohl häufig nicht im gewünschten Tempo umgesetzt werden». Aufgrund der Platzverhältnisse, der Topografie und von Natur- sowie Landschaftsschutzinteressen müssten «Abstriche in der Ausgestaltung in Kauf genommen werden», heisst es in der Stellungnahme der kantonsrätlichen Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen.

Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24