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Schübelbach
11.10.2023

Schübelbach: Gemeinderat präsentiert Entwicklungsstrategie

Um den Veränderungsprozess der Gemeinde Schübelbach (im Bild Siebnen im Jahr 1964) weiterhin zu begleiten, hat der Gemeinderat eine räumliche Entwicklungsstrategie erarbeitet.
Um den Veränderungsprozess der Gemeinde Schübelbach (im Bild Siebnen im Jahr 1964) weiterhin zu begleiten, hat der Gemeinderat eine räumliche Entwicklungsstrategie erarbeitet. Bild: ETH-Bibliothek Zürich/Bildarchiv
Bevor für die Gemeinde Schübelbach ein neuer kommunaler Richtplan erarbeitet werden kann, wurde die Situation gesamtheitlich angeschaut. Die Resultate dieser Vorarbeit liegen nun vor.

Die letzte Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Schübelbach wurde im Jahr 1993 abgeschlossen. Da der Schübelbachner Souverän 20 Jahre später die geplante Gesamtrevision ablehnte, wird die nach wie vor gültige Nutzungsplanung heuer 30 Jahre alt. Der Planungshorizont der Nutzungsplanung von 15 Jahren ist damit bereits mehr als deutlich überschritten und eine Überprüfung angezeigt. Daran ändert auch die Teilrevision nichts, mit welcher die Nutzungsplanung im Jahr 2016 an die übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst wurde.

Der kantonale Richtplan wurde zuletzt im Jahre 2020 durch den Bundesrat genehmigt. Darin werden die Vorgaben gemäss revidiertem Raumplanungsgesetz umgesetzt. Hauptsächlich betrifft dies den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Die Gemeinden sind angehalten, die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen zu lenken. Als Voraussetzung für die Revision der kommunalen Nutzungsplanung wird ein kommunaler Richtplan verlangt.

Öffentlicher Infoanlass

Mit dem besonderen Fokus auf die Siedlungsentwicklung nach innen, hat sich der Gemeinderat Schübelbach entschieden, in einem ersten Schritt eine gesamtheitliche, strategische Sicht für die Gemeinde zu entwickeln, bevor im nächsten Schritt die Erarbeitung eines kommunalen Richtplans für das gesamte Gemeindegebiet folgen soll. Zum Schluss ist dann die Revision der rechtskräftigen Nutzungsplanung vorgesehen.

Die räumliche Entwicklungsstrategie, welche der Gemeinderat gemeinsam mit der Kommission Raum und Umwelt erarbeitet hat, liegt nun vor. Der Gemeinderat präsentiert diese im Rahmen einer öffentlichen Infoveranstaltung am Donnerstag, 26. Oktober 2023, ab 19.00 Uhr im Foyer des Schulhauses Stockberg in Siebnen. Gleichzeitig wird er über den Start der kommunalen Richtplanung informieren.

Die Bevölkerung ist eingeladen, sich an diesem Abend aus erster Hand über diese wichtige Strategie zu informieren und den anwesenden Fachleuten Fragen zu stellen. Im Anschluss an den offiziellen Teil besteht die Möglichkeit, sich bei einem Apéro noch bilateral auszutauschen.

Ausscheidung der Gewässerräume 

2011 trat die revidierte Gewässerschutzverordnung in Kraft. Gemäss dieser sind Gewässerräume bis Ende 2018 festzulegen. Bis zur definitiven Festlegung gelten die Übergangsbestimmungen, welche bedeutend grössere Abstände fordern, als dies durch die effektiv ausgeschiedenen Gewässerräume der Fall sein wird.

Die eigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume innerhalb der Bauzonen wurde mit der Teilrevision der Nutzungsplanung mit einer überlagernden Gewässerraumzone genehmigt. Nach heutiger Lesart waren die eingedolten Gewässer ausgenommen. In einem nun anstehenden Schritt sollen die Gewässerräume auch ausserhalb der Bauzonen sowie für die eingedolten Gewässer festgelegt werden.

Im Rahmen der Erarbeitung der Unterlagen für die Gemeinde Schübelbach wird es teilweise notwendig sein, die Gewässer zu begehen und damit auch private Parzellen zu betreten. Hierfür bittet der Gemeinderat Schübelbach um Verständnis. Diese Arbeiten werden diesen Herbst durch das Ingenieurbüro Marty Ingenieure AG aus Ziegelbrücke ausgeführt.

PD / March24 & Höfe24