Ein inzwischen 45-jähriger Serbe hatte die zwölf Jahre jüngere rumänische Frau in einem Sauna-Club kennengelernt und sich in sie verliebt. Für sie hatte er seine Ehefrau verlassen, welche nach der Trennung die drei gemeinsamen Kinder bei ihm zurückliess. Er heiratete die Rumänin und die beiden lebten in einer gemeinsamen Wohnung in der March, zusammen mit seinen drei Kindern aus erster Ehe.
Die Frau war nicht mehr glücklich in dieser Ehe und versuchte, sich von ihrem Mann zu trennen. Das führte schliesslich zu einfacher Körperverletzung, unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und zu 37-fachem Ungehorsams gegen die amtliche Verfügung, sich seiner Ex-Frau nur auf 100 Meter nähern zu dürfen und keinerlei Kontakt aufzunehmen.
«Ich habe sie geliebt»
Der Angeklagte ist in Wien aufgewachsen und kam 2007, nach der Trennung von seiner ersten Frau, in die Schweiz. In seinem Strafregister finden sich einige grobe Verkehrsregelverletzungen, welche mehrmaligen Ausweisentzug nach sich zogen. Auch hat er Schulden, die er jedoch monatlich abbezahlt.
Die Anklagepunkte, die ihm vorgeworfen werden, erklärte er dem Gericht völlig anders, als seine Ex-Frau. Er beschrieb sich teilweise sogar selber als Opfer und stritt sämtliche Anklagepunkte ab. Sein Rechtsanwalt versuchte im anschliessenden Plädoyer dem Gericht glaubhaft zu machen, dass nicht alles, was die Ex-Frau geschildert habe, so stimmen könne.
Bei den Überschreitungen des Kontaktverbots konnte er mit Beweisbildern seines Mandanten glaubhaft machen, dass einige Kontakte auch von der Klägerin selbst ausgegangen seien. Sie habe sich mehrfach auf Gespräche eingelassen und ihm damit Hoffnung gemacht, dass sie zu ihm zurückkomme.
Für den Staatsanwalt schienen die Aussagen des Angeklagten wenig glaubhaft, «das sind Schutzbehauptungen, sein Verhalten hat mehrmals gezeigt, dass er sich an keine Abmachungen gehalten hat». Zudem stellte er beim Angeklagten eine starke Eifersucht fest, «er hat sich nicht damit abfinden können, dass seine Frau ihn verliess».
Da er bei ihrem ersten «Fluchtversuch» nach Rumänien mit den Drohungen gegen sie Erfolg hatte, setzte er weiterhin auf psychischen Druck. Bei einigen seiner stellte der Staatsanwalt sogar eine «gewisse kriminelle Energie» fest.
Teilweise schuldig
Zwei Wochen nach dem Gerichtstermin steht nun das Urteil fest: Der Angeklagte wurde teilweise schuldig gesprochen. Er bekommt eine Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu 140 Franken und eine Busse von 5240 Franken. Die Geldstrafe wird aufgeschoben, die Busse muss bezahlt werden. Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Die angefallenen Kosten werden zu zwei Dritteln dem Angeklagten belastet, ein Drittel geht auf Staatskosten.