Zum wiederholten Mal vor Gericht
Ziel seiner Ausbrüche war seine Frau. Sie soll er in Oberarm, Brust und Bauch geschlagen haben, so dass sie blaue Flecken davontrug und Schmerzen hatte, dies notabene an der Grenze zu Deutschland mit Zöllnern als Zeugen. Ein anderes Mal soll er ihr ins Gesicht geschlagen haben, so dass sie zehn Tage lang nicht richtig essen konnte. Beschimpfen und beleidigen gehörte scheinbar zur Tagesordnung. Nur: Die Ehefrau und Mutter getraute sich offenbar lange nicht, diese Fälle von häuslicher Gewalt öffentlich zu machen. Selbst in der Familie und in Verwandtenkreisen wusste man nichts davon.
Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wobei 149 Tage Haft bereits geleistet worden sind. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu 50 Franken und eine Busse von 3'500 Franken. Die Strafe sei zu vollziehen, also unbedingt. Die Verfahrenskosten betrugen da 31 000 Franken. Ergänzt wurde die Staatsanwältin durch den Rechtsanwalt der Ehefrau, der sich ebenfalls für einen Schuldspruch stark machte und zudem forderte, dass der Angeklagte die Kosten der Therapien jetzt und in Zukunft zu tragen und der Ehefrau eine Genugtuung von 20 000 Franken zu zahlen habe.
Der Beschuldigte bestreitete vieles. Der amtliche Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10 Franken (bedingt auf zwei Jahre) und eine Busse von 600 Franken. Von der Zivilforderung der Ehefrau wollte der Verteidiger nichts wissen.