Wenn etwas Schlimmes passiert, werden Schuldige gesucht – und von der Öffentlichkeit stets gefunden, ob zu Recht oder Unrecht. Dies dürfte auch auf den tragischen Vorfall vom Montagabend zutreffen: Ein 17-jähriger Töfffahrer ohne jegliche Fahrberechtigung überholte im Wollerauer Blatttunnel ein Patrouillenfahrzeug der Schwyzer Kantonspolizei. Auf dem Weg durch Ausserschwyz missachtete der Jugendliche alle Stoppzeichen. Vor der Ausfahrt Lachen jedoch verlor er die Kontrolle und verunfallte schwer. Nun ist der junge Mann gestern Morgen im Spital verstorben. (wir berichteten
Heikle Fragen
Welche Konsequenzen hat dieses für alle schlimme Ereignis nun? Durften die Schwyzer Polizisten handeln, obwohl doch die Kantonspolizei Zürich die Aufsicht über den Schwyzer Autobahnabschnitt der A3 hat? Wird nun ein Strafverfahren eröffnet? Von welcher Staatsanwaltschaft, der Schwyzer oder der Zürcher? Und wie geht es den beiden betroffenen Polizisten? Verbleiben sie im Dienst?
Antworten zu diesen heiklen Fragen geben vor allem die Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz und die Kantonspolizei Zürich, was auch schon auf die Zuständigkeiten schliessen lässt. Zwei Antworten vorweg: Es war keine «Verfolgungsjagd», sondern eine «Nachfahrt». Und gegen den Verstorbenen – er wohnte weder im Kanton Schwyz noch Zürich – kann kein Strafverfahren mehr geführt werden. In erster Linie sind nun die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz zuständig.