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Lachen
26.12.2023

Busfahrerin wegen Unfalls in Autobahn-Kreisel vor Gericht

Wer den Doppelkreisel bei der Autobahn in Lachen regelmässig befährt, hat schon manch brenzlige Situationen miterlebt. Wie hier im Bild, aber mit einem Gelenkbus, fuhr die beschuldigte Chauffeuse von Lachen kommend in den Kreisel, wo der Unfall passierte.
Wer den Doppelkreisel bei der Autobahn in Lachen regelmässig befährt, hat schon manch brenzlige Situationen miterlebt. Wie hier im Bild, aber mit einem Gelenkbus, fuhr die beschuldigte Chauffeuse von Lachen kommend in den Kreisel, wo der Unfall passierte. Bild: Anouk Arbenz
Im September 2021 kam es im Lachner Doppelkreisel zu einer seitlichen Streifkollision eines Gelenkbusses mit einem Auto. Polizei und Staatsanwaltschaft befanden die Busfahrerin als Schuldige. Das sieht diese anders.

Am 24.September 2021,gegen 7 Uhr in der Früh, legte ein Unfall im Autobahn-Doppelkreisel den Verkehr in Lachen lahm. Involviert war ein Postauto-Gelenkbus und ein Personenwagen, welcher sich in der inneren Spur befand und vom Bus gestreift wurde. Die 50-jährige Autolenkerin kam von Siebnen her und wollte die Kreisel-Ausfahrt Richtung Autobahn nehmen. «Es war sehr dichter Verkehr. Ich konnte die innere Spur nicht verlassen und hielt deswegen an», erinnert sich die PW-Lenkerin, als sie Mitte Dezember vom Bezirksrichter zum Vorfall befragt wird. Sie habe den Bus durchlassen und danach weiterfahren wollen. Da sei es mit dem hinteren Teil des Busses zur Streifkollision gekommen.

«Kreisel wachsen nicht mit»

Die beschuldigte Busfahrerin sagt vor Gericht, dass sie die PW-Lenkerin nicht gesehen habe, als sie von Lachen herkommend langsam in den Kreisel rollte und die Ausfahrt Richtung Galgenen anpeilte. «Sie muss sehr schnell gefahren sein, denn ich habe sie nie gesehen», so die 61-Jährige. Anders als viele ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen fahre sie mit dem Gelenkbus jeweils auf der äusseren Spur und nicht quer über den Kreisel. «So habe ich das in der Fahrschule gelernt.»

Nun bereits seit sechs Jahren fahre sie Gelenkbusse und davor viele Jahre Lastwagen. Mehrmals täglich passiere sie diesen Kreisel mit dem Bus. Sie wisse deshalb genau, worauf sie achten müsse. Vollständig in der äusseren Spur zu bleiben, sei nicht möglich. «Die Fahrzeuge, die von der Autobahn her kommen, stehen meist zu nahe bei den Haifisch-Zähnen. Um sie nicht zu berühren, muss ich deshalb mit dem vorderen Teil des Busses genügend Abstand halten.» Dadurch sei sie mit dem hinteren Teil des Busses über die Linie gekommen. Vor Gericht stellt sie aber klar: «Ich weiss nicht, wie ich anders hätte fahren können.» Die 54 Buschauffeure und -chauffeusen, welche diese Strecke ebenfalls regelmässig befahren, seien sehr gespannt auf das Urteil, erwähnte sie im Schlusswort.

Berufung angemeldet

Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch und eine Entschädigung. Es sei rechtens, mit einem 18 Meter langen Bus auf die innere Fahrspur zu gelangen. «Die Kreisel wachsen nun mal nicht mit der Grösse der Busse mit», stellte dieser vor Gericht klar. Den Bezirksrichter vermochten die Argumente der Verteidigung jedoch nicht zu überzeugen. Er sprach die St.Galler Buschauffeuse der Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügendes Rechtsfahren für schuldig. Sie wird mit einer Busse von 150 Franken bestraft. Die Verfahrenskosten von 2100 Franken werden ihr ebenfalls auferlegt. Ihr Anwalt hat bereits Berufung angemeldet. Mit dem Fall wird sich also noch das Kantonsgericht befassen.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 22. Dezember 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Anouk Arbenz, March24 & Höfe24