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Wasserstand-Regulierung erfolgt wenn möglich nur «paketweise»

Wenn bei Dauerregen der Pegel steigt (wie hier im Juli 2021 in Lachen), ist beim Absenken des Sees koordiniertes Vorgehen gefragt.
Wenn bei Dauerregen der Pegel steigt (wie hier im Juli 2021 in Lachen), ist beim Absenken des Sees koordiniertes Vorgehen gefragt. Bild: Archivbild /hrr
Was geschieht bei Hochwasser im Zürichsee und anderen Seen? Wie und wann wird der Wasserstand reguliert und welche Auswirkungen hat dies? Wer koordiniert das Ganze? Wir haben angesichts des aktuellen Regenwetters beim Schwyzer Amt für Gewässer nachgefragt.

Weihnachten wird heuer nicht weiss, sondern voraussichtlich tropfnass. Angesichts hoher Pegelstände in Seen, Flüssen und Bächen liegt die Frage nahe, wer denn eigentlich für die Regulation der verschiedenen Gewässer zuständig ist – hängen sie doch im Wasserschloss Schweiz mehrheitlich eng zusammen. So lässt sich die Abflussmenge aus dem Zürichsee nicht erhöhen oder vermindern, ohne dass dies auch Auswirkungen auf die Limmat und den Rhein hat.

Koordination liegt beim Bund

Die erste Vermutung bestätigt sich: «Es ist komplex», wie Christian Bommer, Vorsteher des Schwyzer Amts für Gewässer einräumt. Die Koordination liege beim Bund, dieser sei für die Regulierung der grossen Seen zuständig und beziehe sich dabei auf Erkenntnisse, die in den 00er-Jahren gewonnen wurden – prägend war dabei das Hochwasserjahr 2005. Seitdem hat sich viel getan. Eine Lehre, die man laut Bommer aus diesen Erkenntnissen gezogen hat: Wasser wird mittlerweile, wenn möglich, «paketweise» zum Abfliessen gebracht. Das heisst, die Seen öffnen ihre Wehre nicht gleichzeitig und lassen das Wasser in grosse Flüsse wie Rhein und Rhone abfliessen.

Anhörung vor heiklem Entscheid

Die Regulierung des Zürichsees beispielsweise wird über das Platzspitzwehr sichergestellt. Nimmt der Kanton Zürich dort eine Manipulation vor, werden die Verantwortlichen der Kantone Schwyz, St. Gallen und auch Aargau darüber informiert. «Steht ein heikler Entscheid an, werden wir vorab auch angehört», betont Christian Bommer. Im Grundsatz gelte, dass sowohl oberhalb- als auch unterhalb eines Wehrs liegende Kantone jeweils benachrichtigt werden.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 22. Dezember 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24