Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Umwelt und Energie
08.05.2024
07.05.2024 15:36 Uhr

Neues Gesetz bringt Läden auf Palme

Sie prägen das Bild des Tessins: Chinesische Hanfpalmen. Doch auch im Südkanton sind sie ursprünglich nicht heimisch.
Sie prägen das Bild des Tessins: Chinesische Hanfpalmen. Doch auch im Südkanton sind sie ursprünglich nicht heimisch. Bild: Franziska Kohler
Ab Anfang September gilt ein schweizweites Verbot für bestimmte Pflanzen – dazu gehört auch die chinesische Hanfplame alias Tessinerpalme. Für einige Geschäfte in Ausserschwyz kam dieser Entscheid überraschend.

Chinesische Hanfplamen (trachycarpus fortunei), bei uns besser bekannt als Tessinerpalmen, gibt es nicht nur im gleichnamigen Kanton, sondern auch in vielen Ausserschwyzer Gärten. Ab September 2024 dürfen diese immergrünen Palmen in der Schweiz aber nicht mehr verkauft werden. Der Grund: Sie gehören zu den invasiven Arten. Ihre Früchte werden gerne von Vögeln vespeist und die Samen gelangen so auch in siedlungsferne Gebiete, wo sie einheimische Gewächse verdrängen.

Während dieser Entscheid für den Kanton absehbar war, kommt er für einige Geschäfte aber doch sehr überraschend. Entsprechend konnten einige ihre Bestellmengen nicht anpassen. Zudem bringt das Verbot auch für Besitzer solcher Pflanzen Veränderungen mit sich. Denn sie dürfen künftig auch nicht mehr vermehrt, vermietet oder verschenkt werden.

Du willst mehr wissen?

Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 7. Mai 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Immer auf dem neuesten Stand

Mit unserem Newsletter erfährst du regelmässig Aktuelles aus der Region.
Jetzt den Newsletter bestellen.

Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24