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Keine Tiere und Pflanzen aussetzen

Sieht schön aus, ist aber in der Schweiz illegal: die Rotwangen-Schmuckschildkröte.
Sieht schön aus, ist aber in der Schweiz illegal: die Rotwangen-Schmuckschildkröte. Bild: der-zooexperte.de
Der Kanton St.Gallen warnt davor, Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in der freien Natur auszusetzen. Dies kommt leider immer wieder vor, ist aber verboten.

Die meisten Lebewesen aus Aquarien und Gartenteichen überleben in unseren Gewässern nicht – und wenn doch, richten gebietsfremde Arten grossen Schaden an: Sie verdrängen oder vernichten heimische Tiere und Pflanzen.

Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene einheimische Amphibien- und Insektenarten.

Invasive Schildkröte

Die Kantone setzen sich gemeinsam in einer Infokampagne gegen gebietsfremde Arten, sogenannte Neophyten und Neozoen, ein

In letzter Zeit nahm gerade die Zahl der Rotwangen-Schmuckschildkröte in der Natur markant zu. Einmal in einem Gewässer, ist es sehr schwierig, sie wieder einzufangen. Sie gehört deshalb zu den drei in der Schweiz verbotenen invasiven Tierarten.

Es ist verboten, sich das Tier anzuschaffen, zu verschenken oder zu verkaufen. Wer bereits eine Rotwangen-Schmuckschildkröte besitzt, darf sie nur unter bestimmten Auflagen behalten.

Schädliches Schmalrohr

Auch Aquarienpflanzen können problematisch sein. Das Schmalrohr aus Afrika beispielsweise kann sich schnell ausbreiten und Seen und Weiher vollständig bedecken. Dadurch werden einheimische Wasserpflanzen und -tiere verdrängt.

Per 1. September 2024 gilt für das Schmalrohr in der Schweiz ein Umgangsverbot, das heisst, es darf grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.

Handlungsempfehlungen für Wassersportler

Bootshalter sollen ihre Boote vor jedem Gewässerwechsel genau kontrollieren, reinigen und vollständig trocknen. Dasselbe gilt für andere Ausrüstungsgegenstände wie Schlauchboote, SUP, Taucheranzug und ähnliches.

So können alle einen Beitrag daran leisten, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen nicht von einem Schweizer See in den nächsten gelangen.

Weitere Infos beim Kanton

Solche und weitere Handlungsempfehlungen hat der Kanton St.Gallen auf seiner Webseite zusammengetragen. Interessierte erhalten dort auch Informationen, wie Tiere und Pflanzen tiergerecht und legal weitergegeben werden können.

Kauf gut überlegen

Wer sich den Kauf eines Aquariums überlegt, sollte zudem bereits vor der Anschaffung gut überlegen, ob er oder sie die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt hat und wer die Fütterung und die Reinigung bei längeren Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, übernimmt.

Tiere und Pflanzen sind keine Souvenirs

Tiere und Pflanzen aus der Feriendestination sind keine Souvenirs. Manche bedrohen die einheimische Biodiversität, andere tragen Krankheiten in sich und beeinträchtigen die Gesundheit bei Menschen und Tieren oder verursachen ernsthafte wirtschaftliche Schäden wie Ernteverluste.

Weitere Infos zum Thema finden Sie unter www.sg.ch/umwelt-natur.

pd/jos/stgallen24/Linth24