Ab 1. Oktober wird das neue Gesetz über die Denkmalpflege und Archäologie sowie die entsprechende Verordnung in Kraft treten. Die Referendumsfrist lief unbenützt ab, wie die Regierung im Amtsblatt mitteilt. Wer künftig seine denkmalgeschützte Liegenschaft instand stellen oder anders gestalten will, wird dabei vom Staat stärker unterstützt.
Neu wird das Geld für die Sanierungen aber nicht mehr wie bis anhin dem Lotteriefonds entnommen, sondern ordnungsgemäss budgetiert und über den ordentlichen Haushalt finanziert, das hat der Kantonsrat im Mai dieses Jahres beschlossen. In zwei Punkten folgte der Rat aber nicht den Ideen der Regierung. Sie darf künftig nicht mehr über einen Betrag von jeweils einer Million verfügen, sondern nur noch über 800'000 Franken. Und anders als die Denkmalpflege wird die Archäologie weiterhin aus dem Lotteriefonds bezahlt.