Auch wenn der Angeklagte kürzlich vor dem Bezirksgericht March beteuerte: «Ich bin doch kein Monster.» Er hat seinen Kater Jimmy vernachlässigt. Dieser hatte über längere Zeit eine Wunde am Ohr, die dazu führte, dass die Ohrmuschel fast nicht mehr vorhanden war und auch das zweite Ohr angegriffen war. Erst auf Intervention der Tierkontrolleurin wurde der Kater zum Tierarzt gebracht, wo ein fortschreitendes Krebsgeschwür festgestellt wurde. Es blieb nur noch das Einschläfern des Haustiers übrig.
Beruflich stark gefordert
Dies brachte dem 62-jährigen Märchler Katzenhalter einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher eventualiter fahrlässiger Tierquälerei ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 120 Franken (bedingt auf zwei Jahre) und eine Busse von 900 Franken. Diesen Strafbefehl hat der Katzenhalter vor Bezirksgericht angefochten. Er betonte, dass er ein herzliches Verhältnis zu seinem Kater gehabt habe und dessen Ableben zutiefst bedaure. Aber er sei beruflich dermassen gefordert gewesen, dass er sich zu wenig um Jimmy gekümmert habe. Er habe geglaubt, dass es sich bei der Wunde am Ohr um eine Verletzung aus einem Kampf unter Katzen gehandelt habe.
Geldstrafe und Busse leicht reduziert
In seinem Urteil kommt das Bezirksgericht March nun zum selben Schluss wie die Staatsanwaltschaft und spricht den Mann wegen eventual-vorsätzlicher Tierquälerei schuldig. Allerdings reduziert es die Geldstrafe und die Busse. Es verurteilt den Katzenhalter zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Fr. bei einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Reduktion nahm das Bezirksgericht vor, weil der Mann eine Unterhaltspflicht zu leisten hat. Die Busse wurde ebenfalls leicht reduziert, und zwar von 900 auf 750 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.