Hausfriedensbruch, Diebstahl, mehrfacher geringfügiger Diebstahl: keine gute Kombination. Das weiss ein 48-jähriger Ukrainer spätestens, seitdem er Post von der Staatsanwaltschaft bekam. Eine etwas eigentümliche «Shopping-Tour» kostet ihn nämlich jetzt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken, eine Busse von 970 Franken, sowie Verfahrenskosten von 2000 Franken.
Für den Beschuldigten war es ein aufwendiger Tag im August. Vormittags nahm er in einem Ausserschwyzer Einkaufszentrum Elektronikartikel, Kosmetikprodukte und Kleidungsstücke im Wert von rund 1135 Franken an sich, begab sich damit in eine Umkleidekabine und entfernte die Diebstahlsicherung. Anschliessend verstaute er die Ware in seinem Rucksack und verliess das Geschäft, ohne zu bezahlen. Des Weiteren geht aus dem Strafbefehl hervor, dass er am Nachmittag – trotz bestehendem Hausverbot – das Geschäft nochmals betrat, Alkohol, Zigaretten und Lebensmittel in den Einkaufswagen legte, dann aber von der Kantonspolizei angesprochen wurde. Das Hausverbot, das am selben Tag verfügt wurde, hatte er bei sich. «Er wuss-te, dass dieses am Vormittag über ihn verhängt wurde, gültig für sämtliche Verkaufsstellen der Schweiz», stellt die Staatsanwaltschaft fest.
Gut gefüllter Rucksack
Damit aber nicht genug. Nachmittags hatte er sich noch in einen Ausflug in die Höfe gegönnt, war in einen Supermarkt gegangen und hatte dort Getränke, Kosmetika, Lebensmittel sowie Alkohol im Wert von 115 Franken an sich genommen und in seinem Ruck-sack versteckt. An der Kasse bezahlte er nur ein Wasser und verliess das Geschäft. Kurze Zeit später das gleiche Prozedere: Ins Geschäft hinein, Zigaretten gestohlen und wieder raus. Zivilforderungen und Schadenersatzansprüche der Verkaufsgeschäfte werden auf den Zivilweg verwiesen.