Im November letzten Jahres entkleidete ein 17-jähriger Asylsuchender aus Afghanistan die Schwarze Madonna in der Gnadenkappe des Klosters Einsiedeln (wir berichteten). Anwesende Personen hielten den Jugendlichen fest, bevor die Polizei ihn abführen und in einer medizinischen Einrichtung unterbringen konnte. Die Aktion des Afghanen sorgte auch international für Empörung.
In einer Kleinen Anfrage wollte SVP-Kantonsrat Daniel Kälin (Einsiedeln) nun wissen, wie die Schwyzer Behörden in diesem Fall vorgehen, wohin der Jugendliche nach der Tat gebracht wurde und ob er in einem Asylzentrum im Kanton Schwyz wohnhaft war.
Schwyz ist nicht zuständig
Das Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz stellte in der Beantwortung klar, dass der Kanton Schwyz über keinerlei Informationen über den Asylsuchenden verfüge, da der Jugendliche in keiner Asylstruktur des Kantons untergebracht war.
Demnach lebe der junge Mann ausserhalb des Kantons Schwyz. «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz ist deshalb für das fragliche Strafverfahren nicht zuständig», stellt das Sicherheitsdepartement klar. Das hänge auch damit zusammen, dass bei Verfahren, die unter das Jugendstrafrecht fallen, die Behörden des jeweiligen Aufenthaltsortes der Person zuständig seien.