Im Mai 2023 nötigte ein Afghane in einer Asylunterkunft in Seewen eine 13-Jährige sexuell, indem er sie unter anderem gegen ihren Willen küsste und im Intimbereich berührte. Der heute 20-Jährige hätte sich deswegen vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten müssen.
Bedingte Geldstrafe und Landesverweis
Da er dem Prozess aber zweimal unentschuldigt fernblieb, urteilte das Gericht im Abwesenheitsverfahren und sprach den jungen Mann schuldig. Er wird mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Da eine sogenannte Katalogtat vorliege, welche mit einem obligatorischen Landesverweis zu sanktionieren ist, wurde der Ausländer für die Dauer von fünf Jahren aus der Schweiz verwiesen.