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Kanton
13.02.2025
12.02.2025 10:10 Uhr

«Im Kanton wurde bislang noch kein Biber geschossen»

Ein Biber in seinem Element.
Ein Biber in seinem Element. Bild: zvg
Biber, die etwa Schäden an Infrastrukturen anrichten, dürfen laut einem neuen Gesetz abgeschossen werden. Dies gilt auch im Kanton Schwyz.

Eigentlich sind Biber in der Schweiz streng geschützt. Doch seit der Bundesrat am 1. Februar die neue Jagdverordnung in Kraft gesetzt hat, sind nicht nur problematische Wölfe vom Abschuss bedroht, sondern auch Biber. Beispielsweise dann, wenn durch Biberschäden Bäche überlaufen und deshalb Wiesen und Gebäude überschwemmt werden können. 

Tiere entlang des Zürichsees

«Im Kanton Schwyz wurde bislang noch kein Biber geschossen. Es gab bisher auch keine grösseren Konflikte, die einen solchen Schritt erforderlich gemacht hätten», sagt Rinze Zgraggen, Leiter Abteilung Jagd und Wildtiere des Kantons Schwyz. Der Bestand an Bibern im Kanton sei ohnehin sehr gering. Einige Tiere hätten sich aber entlang des Zürichsees angesiedelt. In den Fliessgewässern des Kantons hingegen wurden noch keine Biberaktivitäten festgestellt.

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Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24