Angeklagt war der Beschuldigte wegen «mehrfacher Pornografie». Er habe mutmasslich «Gegenstände oder Vorführungen, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt hatten», über elektronische Mittel gespeichert, besessen und zugänglich gemacht. Auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten war eine Videodatei gefunden worden mit verbotenem pornografischem Inhalt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den ausländischen Mitbürger eine hohe Geldstrafe, einen Landesverweis und ein lebenslängliches Verbot von jedweder Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.
Noch nie auffällig geworden
Die Verteidigung bestritt nicht, dass es sich um verwerfliche und verbotene Inhalte handle. Es sei aber nicht zu klären, ob das Video manuell oder automatisch durch die Telegram-App gespeichert worden sei. Einzelne Dateien seien oft auch nach Löschung der App vorhanden. Der Beschuldigte habe das Programm ja deinstalliert. Es könne ihm nicht vorgeworfen werden, dass möglicherweise Unterordner bestehen blieben.
Dies sah am Ende auch das Gericht so und erliess den Freispruch.