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Kanton
04.03.2025

Zum dritten Mal vor Bundesgericht

Das Bundesgericht in Lausanne.
Das Bundesgericht in Lausanne. Bild: Keystone
Der Fall «Ehepaar Rothlin gegen Linus Bruhin» geht in die nächste Runde. Rothlins akzeptieren den Freispruch des Kantonsgerichts für Rechtsanwalt Linus Bruhin nicht.

Ganze 17 Jahre alt ist der Gerichtsfall des Nuoler Ehepaars Ursula und Daniel Rothlin gegen Rechtsanwalt Linus Bruhin. Noch weiter zurück, nämlich ins Jahr 1999. Damals nämlich wehrten sich die Anwohner in Nuolen gegen die Abbaubewilligung für die Kibag. Mehrfach ist der Fall auf verschiedenen Gerichtsinstanzen verhandelt worden, und nach dem letzten Entscheid, dem Freispruch durch das Schwyzer Kantonsgericht im Dezember des letzten Jahres, gehen die ganzen Akten bereits zum dritten Mal ans Bundesgericht in Lausanne.

Beschwerde ohne Rücksprache zurückgezogen

Worum geht es? Als die Kibag den Kiesabbau in Nuolen verlängern wollte, machten rund 30 Anwohner mit Hilfe von Rechtsanwalt Linus Bruhin Einsprache. Als dann die Bedingungen der Einsprecher durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Tuggen und Wangen und der Kibag grösstenteils erfüllt waren, zog Bruhin die Einsprache zurück, ohne seine Klienten zu informieren. Die Aufwendungen von Rechtsanwalt Bruhin in der Höhe von 12000 Franken übernahm die Kibag.

Auch im mündlichen Verfahren freigesprochen

Das Kantonsgericht verhandelte im Nachgang zum Strafgericht vorerst schriftlich, wurde aber vom Bundesgericht dazu aufgefordert, dies mündlich zu verhandeln, was Anfang Dezember des letzten Jahres geschah. Bruhin war der ungetreuen Geschäftsführung angeklagt. Die Rechtsvertreterin des Ehepaars Rothlin führte aus, dass Bruhin mit dem Rückzug der Einsprache – ohne seine Klienten zu informieren – seine Pflichten verletzt habe.

Bruhins Verteidiger hingegen führte ins Feld, dass aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den beiden Gemeinden das Einspracheverfahren obsolet gewesen sei. Bruhin habe seine Klientschaft schadlos halten wollen, indem er die Entschädigung der Kibag entgegengenommen habe.

Aber auch bei der mündlichen Verhandlung kam das Kantonsgericht im Wesentlichen zum gleichen Urteil: Freispruch für Rechtsanwalt Linus Bruhin. Trotzdem wurden ihm diverse Verfahrenskosten in Teilen auferlegt. An den Verfahrenskosten haben sich aber auch die Rothlins zu beteiligen, und schliesslich geht auch ein Teil zulasten der Staatskasse.

Beschleunigungsgebot verletzt

Die Forderung von Daniel Rothlin gegen Linus Bruhin im Betrag von über 31 000 Franken wurde auf den Zivilweg verwiesen. Eine Entschädigung vom Staat erhält Bruhin nicht, aber zu diversen Entschädigungsfragen unter den Parteien nahm das Gericht ebenfalls Stellung. Schliesslich stellte das Kantonsgericht auch fest, das aufgrund der über 15-jährigen Verfahrensdauer das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist.

Dritte Beschwerde ans Bundesgericht

Gegen diesen Freispruch haben nun Rothlins die dritte Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht. Neben dem Freispruch soll das Bundesgericht unter anderem die Entschädigungsfragen nochmals genauer unter die Lupe nehmen. In der Medienmitteilung von gestern schreibt das Nuoler Ehepaar: «Ursula und Daniel Rothlin hatten und haben aufgrund des missbräuchlichen Verhaltens von Linus Bruhin einen grossen finanziellen Schaden erlitten und sind der Auffassung, dass ein Dritter wegen des Einspracherückzugs ungerechtfertigt bereichert ist. Sie verlangen vor Bundesgericht die Schuldigsprechung und angemessene Bestrafung von Linus Bruhin. Zudem verlangen sie, dass er ihnen den finanziellen Schaden zu ersetzen habe.»

Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24