Der Sachverhalt ist gemäss der Staatsanwaltschaft St. Gallen klar: «Der Beschuldigte behändigte am 10. März 2025 um 15:26 Uhr, in 8645 Jona, Bühlstrasse, an der Velostation Bahnhof Jona das abgeschlossene Fahrrad der Marky Flyer (Typ: Uproc, Farbe: graugrün) im Wert von 300 Franken und deponierte dieses auf der Terrasse der Villa Grünfels, in 8645 Jona, Spinnereistrasse 64.
Dabei handelte der Beschuldigte in der Absicht, das Fahrrad einem noch nicht identifizierten Eigentümer dauernd zu enteignen und nicht mehr zurückzugeben.»
Wirtschaftliche Absichten
Ausserdem heisst es im Strafbefehl: «Der Beschuldigte handelte mit der Absicht, sich wirtschaftlich besser zu stellen, worauf er keinen Anspruch hatte.»
Untersuchungshaft gutgeschrieben
Was etwas verklausuliert und bürokratisiert tönt, hat für den Täter gravierende Konsequenzen. Der Dieb A.A. wir des Diebstahls schuldig gesprochen und mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Tagen bestraft. Gutgerechnet wird ihm der Tag in Untersuchungshaft.
Neben der 19-tägigen Gefängnisstrafe werden dem Täter die Gebühren in der Höhe von 900 Franken angelastet.