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21.04.2025
17.04.2025 14:01 Uhr

Ein Parkmanöver kommt teuer zu stehen

Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March.
Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March. Bild: Archiv
Ein 64-Jähriger touchierte in Siebnen beim Parkieren einen Lieferwagen und haute einfach ab. Nun stellt die Staatsanwaltschaft die Rechnung.

 Ein heute 64-Jähriger aus Ausserschwyz hatte das Parkieren nicht wirklich im Griff. Im September 2024 gegen 9.30 Uhr versuchte er in Siebnen auf einem Parkplatz ein Wendemanöver. Dabei liess er es an der nötigen Fingerfertigkeit missen und touchierte beim Rückwärtsfahren einen Lieferwagen. Dieser wurde dabei an der lin-ken Seite eingedrückt und zerkratzt. Das Auto des Beschuldigten trug ebenfalls Kratzer an der Stossstange und am Rücklicht davon.

Fahrer haute einfach ab

Den 64-Jährigen kümmerte dies allerdings wenig – denn er fuhr davon, ohne seine persönlichen Angaben beim geschädigten Fahrzeughalter zu hinterlassen oder die Polizei zu informieren. Diese machte sich sogleich auf die Suche und machte den fehlbaren Fahrzeuglenker gegen 12.30 Uhr ausfindig. Zu spät, um ihn noch einem Alkoholtest oder anderen Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu unterziehen.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Die Staatsanwaltschaft interpretierte dies als versuchte Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit – neben fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und vorsätzlichem pflichtwidrigen Verhalten bei Unfall. Sie verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Geld-strafe von 40 Tagessätzen à 90 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1900 Franken bezahlen. Und auch die Verfahrenskosten von 1100Franken muss er übernehmen.

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24