Das Vorgehen der beiden 35- und 34-Jährigen war dreist und höchst professionell. Möglich waren die Tathandlungen aber nur dank Insiderwissen über das damals geltende Sicherheitssystem der Banken. Der Staatsanwalt vermutete vor dem Strafgericht, dass die beiden Angeklagten, die von der Teilnahme am Prozess dispensiert waren und sich wahrscheinlich in ihrem Heimatland befinden, Teil eines international tätigen Netzwerkes waren.
Der jüngere der beiden Bulgaren eröffnete bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) ein Konto und liess sich eine Kreditkarte geben. Innerhalb von drei Tagen wurden in den Kantonen Schwyz, Solothurn und Zürich mit der Kreditkarte 31 Bankomatbezüge gemacht und dabei rund 128 000 Franken bezogen. Zudem sind mit der gleichen Kreditkarte in dieser Zeit auch Einkäufe im Betrag von rund 2000 Franken getätigt worden. Und dies alles, indem die abgemachten Bezugs- und Saldolimiten weit überzogen wurden.
Vereinfacht erklärt: Unbekannte Dritte überwiesenangeblich US-Dollars auf das Konto des Bulgaren, zogen die Überweisung aber sofort wieder zurück. Somit wurde das verfügbare Disposaldo verfälscht, sodass das System die Bezüge weiterhin ermöglichte. Gestoppt wurde das Treiben der beiden durch Angestellte der Bank am 10. August 2023, nachdem sie tags zuvor das «ungewöhnlich» hohe Minus im Konto des Bulgaren feststellten. Bei einem erneut versuchten Bankomatbezug wurde die Karte eingezogen. Wie ein Vertreter der SZKB am Strafgericht erklärte, sind solche Machenschaften heute nicht mehr möglich, da der Systemmangel nach diesem Fall ausgemerzt worden ist.
Keine Freiheitsstrafen
Der Staatsanwalt klagte beide Beschuldigten, die gemeinsam gehandelt hatten, wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage an und forderte für beide eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einezehnjährige Landesverweisung. Die Verteidiger forderten Freisprüche, eventuell bedingte Geldstrafen. Die Bank treffe eine Mitschuld, und es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die beiden selbst illegal Geld abgehoben hätten.
Das Strafgericht hatte aber aufgrund von Videoaufnahmen bei den Bankomaten sowie aufgrund von Auswertungen der Mobiltelefone keine Zweifel. Es verurteilte beide wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu bedingten Geldstrafen von 5400 Franken. 173 Tage Untersuchungshaft werden ihnen angerechnet. Eine gewisse Opfermitverantwortung müsse der Bank angelastet werden, spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Bankmitarbeitende den hohen Minussaldo festgestellt hatten. Betrug sei nicht angeklagt und Gewerbsmässigkeit liege nicht vor, weshalb keine Freiheitsstrafe zu verhängen sei.
Da keine Katalogtat vorliege, sei auch kein obligatorischer Landesverweis anzuordnen. Die Verurteilten haben den erlittenen Schaden der SZKB solidarisch zurückzuzahlen. Zudem wurden ihnen die Verfahrenskosten von 58 000 und 60 000 Franken auferlegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.