Seit letzter Woche kontaktieren die Contact-Tracer neben den mit Covid-19 infizierte Personen wieder alle Personen persönlich, welche mit der Indexperson in engem Kontakt waren und deshalb in Quarantäne müssen, teilt das Departement des Innern mit.
Damit dies möglich ist, sind im Amt für Gesundheit und Soziales (AGS) zusätzlich zum normalen Personaletat aktuell 21 Vollzeitstellen im Contact-Tracing-Prozess und in der Corona-Infoline tätig. Zusätzlich stehen bei der Lungenliga je nach Bedarf bis neun Personen für das Contact-Tracing zur Verfügung.
Wir erinnern uns: Am 12. Oktober musste das Departement des Innern mitteilen, dass das Contact-Tracing aufgrund der rasant steigenden Fallzahlen nur noch in angepasster Form möglich ist, enge Kontaktpersonen mussten durch die positiv Getesteten selber informiert werden.
Nicht nachlassen
Gestern, Stand 9 Uhr, wurden im Kanton Schwyz 60 neu mit Covid-19 infizierte Personen gemeldet. Diese Zahl bestätigt die sich seit gut einer Woche abzeichnende Tendenz sinkender Fallzahlen. Zum Vergleich dazu wurden als Spitzenwert in der Covid-19-Epidemie am 28. Oktober 2020 163 Neuinfektionen gemeldet. Allerdings sind aktuell 69 Schwyzerinnen und Schwyzer aufgrund von Covid-19 hospitalisiert. Das ist die höchste Zahl seit Beginn der Pandemie.
Obwohl sich die Lage im Kanton Schwyz etwas entspannt, sind die Infektionszahlen nach wie vor zu hoch. Schweizweit ist die Lage nach wie vor sehr angespannt. Es braucht weiterhin die Anstrengung und Disziplin der ganzen Bevölkerung bei der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.
1,2 Millionen Franken Ausfallentschädigung
Insgesamt haben 43 private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung wie Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Kinderbetreuung und Tagesfamilienorganisationen ein Gesuch um Finanzhilfe als Ersatz für entgangene Betreuungsbeiträge eingereicht. Nach erfolgter Prüfung der Gesuche durch das AGS konnten Ausfallentschädigungen in der Gesamtsumme von rund 1,2 Mio. Franken ausbezahlt werden. Davon übernimmt der Bund einen Drittel. Die Ausfallentschädigung deckt 100 Prozent der Betreuungsbeiträge der Eltern, welche den Institutionen in der Zeit vom 17. März bis 17. Juni 2020 aufgrund der Corona-Pandemie entgangen sind.
Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten.
Unter www.sz.ch/coronamassnahmen gelangt man auf die Website zu allen kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie».