Nun kommt es zur Anklage: Die Kundgebung in Lachen vom 21. November, bei welcher über 1000 Personen teilgenommen haben, erfährt Konsequenzen. Alle Redner werden verzeigt. «Wegen Nichttragen der Schutzmasken im öffentlichen Raum», schreibt die Kantonspolizei in einem Mail an die Verantwortlichen. Weiter steht da:
- Sie werden als beschuldigte Person einvernommen
- Sie haben das Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern
- Sie können auf eigene Kosten einen Verteidiger beiziehen
- Sie können bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen amtlichen Verteidiger beantragen
Medienmitteilung mit Stellungnahme
Am Schluss des folgenden Dokumentes sehen Sie das vollständige Mail der Kapo Schwyz: