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Umwelt und Energie
27.12.2020
23.12.2020 16:15 Uhr

Bezahlte Urlaubstage für neue Papis

Väter können neu bei der Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub machen. (Symbolbild: Archiv)
Väter können neu bei der Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub machen. (Symbolbild: Archiv) Bild: Archiv
Die Ausgleichskasse/IV-Stelle Schwyz meldet, dass der Vaterschaftsurlaub in den sechs Monaten nach der Geburt des Kindes flexibel bezogen werden kann – auch tageweise.

Am 27. September hat der Kanton Schwyz mit 58 Prozent Nein-Stimmen die Vorlage über den Vaterschaftsurlaub verworfen. Lachen hat als einzige Gemeinde ja gesagt. Trotzdem wurde diese eidgenössische Abstimmung mit insgesamt 60 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen und wird deshalb auch im Kanton Schwyz auf den 1. Januar 2021 umgesetzt.

Die Informationsstelle AHV/IV hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen ein Merkblatt herausgegeben, welches in vielen Punkten aufklärt über die Praxis des neuen Gesetzes. Es gibt insbesondere Auskunft darüber, wann und unter welchen Bedingungen ein Vaterschaftsurlaub bezogen werden kann. Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Anspruch auf Vaterschaftsent-schädigung hat, wer zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Arbeitnehmer, selbstständig erwerbend ist, oder im Betrieb der Partnerin für Barlohn mitarbeitet. Auch wer arbeitslos ist, hat Anrecht auf den Vaterschaftsurlaub.
  • Der Anspruch entsteht, wenn Sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater sind oder dies innerhalb der nächsten sechs Monate werden. Während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt muss eine AHV-Versicherung des Vaters bestanden haben und er muss mindestens fünf Monate lang gearbeitet oder eine EO-Entschädigung erhalten haben.
  • Es können maximal 14 Taggelder bezogen werden, allenfalls auch einzeln.
  • Die Vaterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 Prozent des vor der Geburt erzielten Lohnes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Bei Angestellten wird das maximale Taggeld mit 7350 Franken Bruttoeinkommen pro Monat erreicht, bei Selbstständigen mit einem Jahreseinkommen von 88 200 Franken.
  • Wenn die Vaterschaftsentschädigung mit Leistungen anderer Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Invaliden-, Unfall-, Kranken- oder Militärversicherung) zusammenfällt, geht die Vaterschaftsentschädigung vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.
  • Ferien dürfen vom Arbeitgeber nicht gekürzt werden.
  • Angestellte machen ihren Anspruch auf Vaterschaftsurlaub beim Arbeitgeber geltend, alle andern direkt bei der Ausgleichskasse.
  • Nach dem Bezug von 14 Taggeldern erlischt der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung, spätestens nach sechs Monaten. Bis fünf Jahre nach Ablauf der sechs Monate kann der Anspruch geltend gemacht werden.
  • Auf das Taggeld, das als Einkommen gilt, müssen AHV-, IV, und EO-Beiträge entrichtet werden. Arbeitnehmer zahlen zudem in die ALV ein.
Urs Attinger