Am 27. September hat der Kanton Schwyz mit 58 Prozent Nein-Stimmen die Vorlage über den Vaterschaftsurlaub verworfen. Lachen hat als einzige Gemeinde ja gesagt. Trotzdem wurde diese eidgenössische Abstimmung mit insgesamt 60 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen und wird deshalb auch im Kanton Schwyz auf den 1. Januar 2021 umgesetzt.
Die Informationsstelle AHV/IV hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen ein Merkblatt herausgegeben, welches in vielen Punkten aufklärt über die Praxis des neuen Gesetzes. Es gibt insbesondere Auskunft darüber, wann und unter welchen Bedingungen ein Vaterschaftsurlaub bezogen werden kann. Hier das Wichtigste in Kürze: