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Kanton
31.01.2021

Gleicher Lohn für Frauen und Männer

Bild: zvg/unsplash
Der Kanton Schwyz überprüfte, ob in der Verwaltung Lohngleichheit für Frau und Mann gilt.

Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlöhnt werden. Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz (GlG) konkretisiert. Die Lohngleichheit ist aber bis heute nicht in allen Bereichen verwirklicht. Mit dem revidierten GlG werden neu alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist dann gewährleistet, wenn Frauen und Männer den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Um dies zu überprüfen, hat der Kanton Schwyz das vom Bund zur Verfügung gestellte Standard-Analyse-Tool Logib verwendet und die Analyse durch eine externe Revisionsstelle prüfen lassen.

Es liegt kein Geschlechtseffekt vor

Wie bereits in der letzten Analyse im Jahr 2015 sei Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Kanton Schwyz vollumfänglich gewährleistet und es liege weiterhin kein Geschlechtseffekt vor, so der Kanton. Die Basis der Analyse bildete der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 2'066 Mitarbeitende, davon 1'018 (49,3 %) Frauen und 1'048 (50,7 %) Männer im Referenzmonat Oktober 2020. Im Durchschnitt würden Frauen 13,9 Prozent weniger verdienen als Männer. Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 0,5 Prozent weniger.

«Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant.» Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz besteht.

Redaktion March24 und Höfe24