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Lachen
13.02.2021
09.02.2021 16:01 Uhr

Ex-Mann von Multimillionärin muss ins Gefängnis

Bild: zvg
Das Strafgericht verurteilte den 63-Jährigen wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung.

Der Schweizer, der nach der Heirat einer heute 59-jährigen Erbin einer bekannten Zürcher Industriellenfamilie mit einem Vermögen von rund 20 Millionen Franken in Lachen wohnte, ist vom Strafgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt wurden. 18 Monate davon muss er absitzen, die übrigen 18 Monate wurden bedingt auf zwei Jahre ausgesprochen.

Zudem hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten von rund 90'000 Franken zu bezahlen. Die Zivilforderung seiner Ex-Gattin in der Höhe von mehreren Millionen Franken verwies das Gericht auf den Zivilweg. Die Frau hatte ihrem Gatten die Verwaltung ihres beträchtlichen Vermögens überlassen. Da sie jederzeit Zugriff auf ihre Bankkonten hatte,bei den zu tätigenden Investitionen mitsprach und teilweise auch selber Überweisungen machte, qualifizierte das Gericht den Mann nicht als berufsmässigen Vermögensverwalter, wie das der Staatsanwalt gefordert hatte.

Mit Geld seiner Frau für sich Firmen gekauft

Der mehrfachen Veruntreuung habe sich der Schweizer schuldig gemacht, weil er mit Geldern seiner Ehefrau Aktien zweier Unternehmungen kaufte, diese auf seinen Namen eintragen liess und sich nach derTrennung von seiner Frau weigerte, die Aktien herauszugeben. Zudem eignete er sich ein Darlehen seiner Frau an eines dieser Unternehmen an, indem er sich in derBuchhaltung als Darlehensgeberbezeichnete.

Der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen wurde der Mann, weil er als einziger geschäftsführender Verwaltungsrat einer dieser Unternehmungen Aktien einer anderen Firma übergab, ohne die entsprechende finanzielle Einlage zu leisten. Er überschrieb diese Aktien auf sichpersönlich, ohne dafür zu bezahlen. Andererseits gewährte er sich von einer Firma Darlehen von rund 2,8 Millionen Franken, obwohl die Firma seit Jahren Verluste schrieb. Schliesslich liess er sich die von sich aus herabgesetzten Mietzinsen einer Liegenschaft in Zürich, die er in Miteigentum mit seiner Frau besass, auf sein Privatkonto zahlen.

Der Urkundenfälschung machte er sich schuldig, weil er die Unterschrift seiner Frau fälschte. Wegen mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung wurde er verurteilt, weil er bei der Kapitalerhöhung einer Firma falsche Angaben gegenüber dem Handelsregisteramt machte. Schliesslich machte er sich der Veruntreuung auch gegenüber einem Dritten schuldig, weil er als Vermögensverwalter ihm anvertraute Gelder für eigene Zwecke brauchte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Kantonsgericht und auch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ruggero Vercellone, Freier Mitarbeiter