Der Bundesrat schlägt vor, in einem ersten Schritt ab 1. März und in einem zweiten Schritt ab 1. April Massnahmen der Covid-19-Verordnung zu lockern. Dazu führt er bei den Kantonen eine Anhörung durch, bevor er in seiner Sitzung vom 24. Februar definitiv entscheiden wird.
Raschere Lockerungen möglich
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz «ist grundsätzlich mit dem Vorschlag des Bundesrats, die Massnahmen der Covid-19-Verordnung schrittweise zu lockern, einverstanden». Er setze sich aber für raschere Lockerungen ein, zudem sollen Lockerungsschritte auch vor Ablauf der Monatsfristen möglich sein. Er hat deshalb an einer ausserordentlichen Sitzung vom Freitag, 19. Februar, beschlossen, dem Bundesrat die folgenden Änderungen zu beantragen:
- Die Gastronomiebetriebe sollen unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte bereits ab 1. März öffnen können.
- Professionelle Veranstaltungen Kultur, Freizeit und Sport sowie der Bereich «Sport und Kultur innen für Erwachsene» sollen ebenfalls unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte ab 1. März möglich sein. Darin eingeschlossen sind auch religiöse Veranstaltungen.
- Die vom Bundesrat vorgesehene Kapazitätsbeschränkung bei Läden und Dienstleistungsbetrieben von 25 Quadratmeter pro Kunde soll bei den heute geltenden 10 Quadratmeter pro Kunde belassen werden.
Der Bundesrat hat angekündigt, dass er die Lockerungen des zweiten Schrittes unter anderem von der Entwicklung der Fallzahlen abhängig machen wird. Der Regierungsrat verlangt, dass bei der Bewertung der Fallzahlen auch die Anzahl der durchgeführten Tests berücksichtigt wird. Da der Bund von den Kantonen eine Erhöhung der Tests auch bei Personen ohne Symptome fordert, sei mit einer steigenden Fallzahl zu rechnen. Das bedeute allerdings nicht automatisch eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage.