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22.03.2020
06.05.2022 15:32 Uhr

Gesundheitspersonal darf gratis parkieren

Bild: zvg
Mitarbeitende des Gesundheitswesens und der allgemeinen Grundversorgung dürfen in der Stadt Zürich und in Winterthur gratis parkieren. Damit sie nicht den öV benutzen müssen, erhalten die Betroffenen bei der jeweiligen Stadtpolizei eine Spezialbewilligung.

In Zürich hat das Sicherheitsdepartement bereits mit den Spitälern Kontakt aufgenommen. Spitalmitarbeitende müssen sich daher nicht selbst um die speziellen Parkkarten kümmern, wie das Sicherheitsdepartement mitteilte.

Zur Grundversorgung gehören gemäss COVID-19-Verordnung 2 Einrichtungen und Betriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs weitergeführt werden müssen. Also Gesundheitseinrichtungen, Lebensmittelläden, Imbiss- und Take-Away-Betriebe, Apotheken, Drogerien, Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Banken, Poststellen, Werkstätten für Transportmittel, Tankstellen, Bahnhöfe und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.

Redaktion Höfe24
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