Wenn Wasser in einen Fluss oder See fliesst, nachdem es eine Kläranlage durchlaufen hat, ist es «sauber». Mehr und mehr belasten aber Stoffe, die nicht sichtbar sind – Rückstände von Medikamenten, Kosmetika oder Reinigungsmitteln – die Gewässer. Daher verlangt die Schweizerische Gewässerschutzgesetzgebung für ausgewählte Kläranlagen eine zusätzliche Reinigungsstufe, um diese organischen Spurenstoffe oder Mikroverunreinigungen zu reduzieren. Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Unter-march wird nun – als erste im Kanton Schwyz – eine solche Anlage einbauen.
Bewilligungsverfahren zog sich hin
Gestern Montag erfolgte im Beisein von Vertretern der ARA Untermarch, der Planer und der am Bau beteiligten Firmen der symbolische Spatenstich. Damit ging ein langes Planungs- und Bewilligungsverfahren zu Ende. Armando Zweifel, Präsident des Zweckverbandes ARA Untermarch, zeigt sich denn auch sichtlich erfreut: «Was lange währt, wird endlich gut.»
Für die ARA Untermarch wurde das Verfahren mit Aktivkohle gewählt, wie Fritz Wüthrich, Gesamtprojektleiter bei Kuster + Hager ausführte. Er rechnet mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren und Kosten von insgesamt 14,4 Mio. Franken. "Dieser Ausbauschritt ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz", sagt Fritz Wüthrich.