Ein städtisches Problem schwappt auf unsere Region über: In einem Altbau werden ein paar Wände eingezogen, und wo vorher Familien eine günstige Wohnung bezogen haben,ziehen nun bis zu zehn Einzelpersonen ein. Esfehlen die entsprechenden sanitarischen Anlagen, ebenso Gemeinschaftsräume. Jede dieser Personen bezahlt zwar einen tragbaren Mietzins, in der Summe macht der Liegenschaftsbesitzer aber ein gutes Geschäft, vor allem dann, wenn der Unterhalt der Liegenschaft noch vernachlässigt wird. Ein halbes Dutzend solcher Fälle sind den Gemeindebehörden von Lachen bekannt, meist handelt es sich um sogenannte Arbeiterunterkünfte.
Besonders im Kern von Lachen seien dieser Trend und die negativen Folgen festzustellen, «was den Zielen der Kernerneuerung widerspricht», sagt Wolfgang Reumer, Abteilungsleiter Bau und Umwelt. Bereits im Februar hat der Gemeinderat Lachen diesem Treiben einen Riegel geschoben, indem er eine Planungszone über das ganze Gemeindegebiet erlassen hat. Jetzt folgt die entsprechende gesetzliche Grundlage, und zwar mittels eines Zusatzartikels im kommunalen Planungs- und Baureglement.
Neben Schlafräumen müssen solche Liegenschaften über Kochgelegenheiten mit Wasseranschluss, nach Geschlechtern getrennte WC sowie Waschgelegenheiten und Aufenthaltsräume umfassen.
Nicht gegen klassische WGs
Die Ergänzung des Baureglements richtet sich nicht gegen klassische (studentische) Wohngemeinschaften. «Ein Verbot dieser klassischen WGs ist nicht die Absicht der Gemeinde. Es sollen lediglich die rechtlichen Grundlagen für die Gemeinde geschaffen werden, damit ungenügend ausgestattete Wohnungen verhindert und der Umbau von Altliegenschaften in Gemeinschaftsunterkünfte reguliert werden können
Mit der Veröffentlichung der Reglementsanpassung im Schwyzer Amtsblatt startet das Mitwirkungsverfahren; die Unterlagen können bis zum 11. Oktober eingesehen werden. Danach folgt die öffentliche Auflage, schliesslich die Beratung an der Gemeindeversammlung und danach die Urnenabstimmung. Zu guter Letzt muss die Änderung noch vom Regierungsrat abgesegnet werden, und dann kann auch die im Februar verhängte Planungszone wieder aufgehoben werden.
Das Lachner Beispiel dürfte Schule machen, denn laut Gemeindeschreiberin Petra Keller habe sie bereits Echo aus anderen Gemeinden unserer Region erhalten, die sich mit dem gleichen Problem herumschlagen.