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Lachen
07.10.2021

Wer hat wen im Kreisel nicht gesehen?

Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March.
Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March. Bild: Archiv
Die Kollision zwischen E-Bike und Auto im Kreisel Rütli in Lachen hat gerichtliches Nachspiel.

Es passierte am Gründonnerstag des letzten Jahres: Ein damals 76-jähriger Märchler Autofahrer fuhr in den Kreisel Rütli in Lachen ein und wollte diesen in Richtung Altendorf wieder verlassen. Vom Dorf Lachen her kam ein 58-jähriger E-Bike-Fahrer ebenfalls in den Kreisel und beabsichtigte, in Richtung Wangen weiterzufahren. Irgendwie kam es zur Kollision. Die strittige Frage: Wer hat wen nicht gesehen?

Erhebliche Verletzungen

Der E-Bike-Fahrer erlitt beim Sturz einen dreifachen Beckenbruch mit Ausläufern in das linke Hüftgelenk und eine Schulterprellung. «Diese Verletzungen gingen mit starken Schmerzen einher und zogen eine Operation sowie mehrere Therapien nach sich», heisst es im Strafbefehl, der gegen den Autofahrer ausgestellt worden ist. «Als Folge der Operation zeigten sich vorübergehend postoperativ ein Harnverhalt, eine Darmpassagenstörung und eine Anämie (Red.: Blutarmut). » Der Biker war vier Monate arbeitsunfähig, zuerst zu 100 Prozent und zuletzt zu 25 Prozent.

Wars fahrlässige Körperverletzung?

Im Strafbefehl wird dem Autofahrer fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. «Bei der gebotenen Aufmerksamkeit und pflichtgemässem Verhalten im Strassenverkehr hätte er den Velofahrer rechtzeitig wahrnehmen, die Verkehrssituation richtig einschätzen, rechtzeitig bremsen und den Umfall und dessen Folgen vermeiden können », so die Staatsanwaltschaft.

Dem Autofahrer wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und eine Busse von 900 Franken auferlegt, ebenso die Verfahrenskosten von 1220 Franken. Die Zivilforderung des E-Bikers in der Höhe von gut 6400 Franken sollte auf dem Zivilweg beurteilt werden. Damit war der Autofahrer nicht einverstanden, so dass gestern der Fall vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March verhandelt wurde.

«Hätte in der Mitte fahren sollen»

Unklar war vor allem auch der Zeitpunkt, in dem sich die beiden Verkehrsteilnehmer im Kreisel befanden – gleichzeitig oder fast gleichzeitig. Der Autofahrer machte geltend, dass ihm der E-Bike-Fahrer den Vortritt nicht gewährt habe, so quasi in den Kreisel gedrängt habe und so in sein Auto hineingefahren sei. «Wäre der Biker rechtzeitig in den Kreisel gefahren, so hätte er in der Mitte fahren müssen, so dass ich gesehen hätte, dass er nicht in Richtung Altendorf weiterfahren will», sagte der heute 78-jährige und bisher unbescholtene Automobilist. Der Velofahrer sei am rechten Rand des Kreisels gefahren, so dass er habe annehmen müssen, dass dieser den Kreisel postwendend, also bei der ersten Ausfahrt in Richtung Altendorf, wieder verlassen würde, so der Beschuldigte, der zudem angab, den 58-Jährigen erst wahrgenommen zu haben, als die Kollision schon passiert war, «als er am Boden lag».

«Recht schnell» und «nicht schnell»

Auch sein Verteidiger schob den Ball retour und sprach von Unaufmerksamkeit des Velofahrers, der sich und sein E-Bike «offenbar überschätzt» habe. Er habe auch angegeben, dass er Batterie sparen wollte. «Der E-Biker wäre zudem verpflichtet gewesen, in der Kreiselmitte zu fahren», bekräftigte auch der Verteidiger. Ein Zeuge wollte zudem gesehen haben, dass der Radfahrer «recht schnell» und das Auto «nicht schnell» im Kreisel unterwegs gewesen seien. So forderte der Verteidiger für seinen Mandanten einen Freispruch und die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

Stefan Grüter, Redaktion March 24 und Höfe 24