von Anouk Arbenz
«Ich führte meinen Hund spazieren, als mir das Auto auffiel, das auf den Bahmhofparkplatz fuhr, dann wieder aus dem Parkplatz und dann wieder hineinfuhr. Anschliessend sind zwei dunkel gekleidete Unbekannte ausgestiegen, sind zum Garagentor hin und traten auf dieses ein. Dabei schrien sie ‹Dem zeigemers jetzt!›», berichtet der 62-jährige Reichenburger dem Einzelrichter Mario Pajarola, was er an besagtem 9. Juni 2019, ein Sonntag, am Morgen um 5.15 Uhr in Schübelbach gesehen hatte.
Das Garagentor war teilweise offenstehend zurückgelassen worden. Die Schraubfassungen des Garagentors hatten sich durch die Schläge gelöst, das Schliesssystem war so verbogen, dass sich das Tor nicht mehr abschliessen liess. Der Sachschaden umfasst 3000 Franken.
Ist es dasselbe Auto?
Am selben Tag habe der Zeuge dem Eigentümer des Garagentors mitgeteilt, was geschehen war. Davor sei er beim Parkplatz vorbeigefahren, um sich das besagte Fahrzeug genauer anzuschauen. Dabei fiel dem Reichenburger ein Sticker auf der linken Seite des Fahrzeugs bei der hinteren Fahrzeugtüre auf. Dem Besitzer des beschädigten Garagentors habe er dann von der Entdeckung berichtet. Dieser schrieb sich die Autonummer auf – und dessen Besitzer muss sich jetzt, etwas mehr als ein Jahr später, vor dem Bezirksgericht March verantworten. Der Beschuldigte streitet die Tat vollumfänglich ab.
«Ich bin zu alt für sowas», sagt der 23-Jährige. Daran, was in dieser Nacht genau passiert ist, kann er sich aber nicht erinnern. Nach der Tat hatte er der Polizei gegenüber angegeben, dass viel Alkohol geflossen sei. Vor Gericht gibt er an, in der Nacht Zuhause gewesen zu sein. Seine Verteidigerin betont, dass es kein Motiv für die Tat gebe – ihr Mandant kenne den Eigentümer des Garagentors nicht und umgekehrt. Und da der Zeuge sich das Auto erst später angesehen habe, könne er nicht beweisen, dass es sich tatsächlich um dasselbe Auto handelt.
Ausserdem ist sie überzeugt, dass ihr Mandant mit seinen auffällig blonden Haaren und blauen Augen auch von Weitem erkennbar gewesen wäre, der Zeuge gab jedoch an, nur dunkle Gestalten gesehen zu haben.
Kein unbeschriebenes Blatt
Der junge Buttikner ist vorbestraft: Im Dezember 2017 wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt und musste für drei Monate auf seinen Führerausweis verzichten. Damals war er auch des Raubs angeklagt, wurde jedoch in diesem Punkt freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-Jährige weitere Straftaten begehen wird und verlangt deshalb einen Widerruf der bereits gesprochenen Strafe und eine Gesamtstrafe von neu 60 Tagessätzen à 110 Franken.
Richter Mario Pajarola sieht das wohl anders und stimmt der Verteidigung zu, dass ein klarer Schuldnachweis und das Motiv fehlen. Jedenfalls spricht dieser den jungen Mann in allen Punkten frei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Frist, in der die Staatsanwaltschaft eine Erklärung verlangen darf, läuft noch.