Die Lusserjagd betrifft das Haarraubwild – dazu zählen Dachs, Fuchs, Baum- und Steinmarder, Marderhund und Waschbär – und beginnt gemäss den Jagdbetriebsvorschriften des Umweltdepartements vom 5. Juni 2025 erst am 3. November.
Da sich die gefundenen Anfütterungsstellen im Kerngebiet des Chöpfenberg-Rudels befinden und nicht in den Zeitraum der Lusserjagd fallen, ist klar, dass sie für die Wolfsjagd bestimmt waren.
Auflagen des BAFU werden missachtet
Das Bundesamt für Umwelt hatte dem Kanton Schwyz in seiner Zustimmungsverfügung vom 28. August 2025 ausdrücklich die Auflage erteilt, Abschüsse nur aus dem Rudelverband heraus und möglichst in der Nähe von Nutztierherden, Siedlungen, ganzjährig bewohnten Gebäuden oder stark genutzten Anlagen vorzunehmen.
Abschüsse an Orten, an denen der gewünschte Lerneffekt nicht erreicht werden kann – etwa an Rendez-vous-Plätzen – seien zu vermeiden.
Nach Auffassung von CHWOLF zeigt das nun entdeckte Vorgehen des Kantons Schwyz deutlich, dass es nicht um den geforderten Lerneffekt beim Rudel geht, sondern einzig darum, möglichst rasch alle zum Abschuss freigegebenen Welpen zu töten.